Kontakt

Sie sind interessiert an Kooperationen, Advertorials bzw. Interviews oder möchten mich als Model buchen?

Diesbezügliche Anfragen gerne an
settebello_hh­@gmx.de

Preise und vollständiges Mediakit nur auf Anfrage.

Newsletter

Melde dich jetzt zu unserem Newsletter an:



*Mit Betätigen des Buttons „Absenden“ willige ich zum wiederholten Erhalt unseres Newsletters ein. Diese Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Hinweise finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Update: November-Rettungsschirm als Corona-Soforthilfe | Anträge für Solo-Selbständige & Unternehmen

6. November 2020 / Lifestyle

Jetzt lesen

Die Coronakrise hat die Wirtschaft bereits jetzt in eine dramatische Schieflage gebracht. Um den finanziellen Engpass der Unternehmen und Solo-Selbständigen abzufedern, haben Bund, Land und Förderbanken Hilfsprogramme in Form der Soforthilfe in Höhe von 50 Milliarden Euro ins Leben gerufen. Einen entsprechenden Überblick gibt es hier.

Corona-Soforthilfe

Wer kann die Soforthilfe beantragen?

Die besonderen Unterstützungsmaßnahmen gelten insbesondere für kleine Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen. Auch Solo-Selbständige (hierunter können beispielsweise auch Blogger fallen) und Angehörige der Freien Berufe, die durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind, gehören zum Adressatenkreis der Soforthilfe. Da sie in der Regel kaum über Sicherheiten oder weitere Einnahmen verfügen, soll ihnen schnell und unbürokratisch geholfen werden.

Wie hoch ist die Soforthilfe?

Zur Sicherstellung ihrer Liquidität erhalten betroffenen Kleinstbetriebe und Solo-Selbständigen eine Einmalzahlung für drei Monate – je nach Betriebsgröße in Höhe von

  • bis zu 9.000 Euro (bis zu fünf Beschäftigte/Vollzeitäquivalente)
  • bis zu 15.000 Euro (bis zu zehn Beschäftigte/Vollzeitäquivalente).

Die Maßnahmen zielen vor allem darauf ab, die wirtschaftliche Existenz der Antragsteller zu sichern und akute Liquiditätsengpässe aufgrund der laufenden Betriebskosten (beispielsweise Mieten & Kredite für Betriebsräume und Leasingraten) zu überbrücken. Die Einmalzahlungen müssen nicht zurückgezahlt werden. Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 Prozent reduziert, kann der ggf. nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.

Fragen & Antworten zur Soforthilfe

Wie das Verfahren zur Soforthilfe genau abläuft, erfahrt Ihr hier.

Die Kurzfakten zum Corona-Soforthilfeprogramm des Bundes gibt es darüber hinaus noch einmal hier (PDF, 560 KB) im Überblick.

Anträge für die Soforthilfe

Die Voraussetzungen für die Soforthilfen variieren von Bundesland zu Bundesland. Zu den jeweiligen Bedingungen sowie zu den länderspezifischen Anträgen geht es hier.

Hinweis & Kritik

So einfach sich der Ablauf für den Rettungsschirm in der Theorie auch anhören mag, die Praxis gestaltet sich derzeit wesentlich komplizierter. Leidtragende sind viele der Solo-Selbständigen und kleinen Unternehmer, da sie durch das Raster fallen. Und gerade das ist schade, war der Rettungsschirm doch eigentlich für sie gedacht! Das Problem ist, dass sie ihre entgagenen Einnahmen nicht geltend machen können und zudem nicht über genügend Ausgaben verfügen, die sie für die beantragten Rettungsmaßnahmen angeben könnten. Offensichtlich scheinen Unternehmer mit beispielsweise hohen Verbindlichkeiten, wie z.B. teuren Auto-Leasings wieder einmal als große Gewinner aus der Krise hervorzugehen.

Update: November Rettungsschirm

Vor dem Hintergrund des dynamischen Infektionsgeschehens der vergangenen Wochen haben Regierung und Bundesländer ein weiteres Maßnahmenpaket zur Eindämmung der Corona-Pandemie (vorerst) für den November verabschiedet (Lockdown Light). Da von diesen Maßnahmen vor allem kleine Unternehmen, Solo-Selbständige sowie Angehörige der Freien Berufe in finanzielle Schwierigkeiten geraten (sind), wurde nun ein weiterer finanzieller Rettungsschirm für diese für den November gespannt. Alle Informationen zu den staatlichen Beihilfen im Einzelnen hier.

Als weitere Rettungsmaßnahme wurde u.a. das Kurzarbeitergeld 2020 erhöht.

[Stand 06. November 2020. Der ursprüngliche Beitrag erschien im Mai 2020.]

Das könnte Dich auch interessieren:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mehr zum stöbern

Melde dich für unseren Newsletter an



*Mit Betätigen des Buttons „Absenden“ willige ich zum wiederholten Erhalt unseres Newsletters ein. Diese Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Hinweise finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.